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Kanzlei Barth – Internationales Familienrecht

international family law – ley familiar internacional

Angebote

Egal ob Sie wegen eines Ehevertrages, mit vagen Trennungsabsichten oder festem Entschluss zur Scheidung zu mir kommen: ich berate Sie zu allen Bereichen des Familienrechts kompetent, diskret und lösungsorientiert.
Ich vertrete Ihre Interessen als Rechtsanwältin außergerichtlich und vor dem Familiengericht, sowie bei Bedarf in weiteren Instanzen der deutschen Gerichtsbarkeit.
Vertretung Minderjähriger vor Gericht in familienrechtlichen Verfahren als Verfahrensbei-ständin und Ergänzungpflegerin. Ergänzungspflegschaften auch im strafrechlichen (Ermittlungs-) Verfahren.
ch biete Beratung in den Sprachen Deutsch, Spanisch, Englisch sowie Russisch an. Komplizierte juristische Formulierungen erkläre ich Ihnen in einfachen Worten. Die Korrespondenz erfolgt auf Deutsch oder Spanisch.
Ich berate und vertrete Sie im Ehescheidungsverfahren und verschaffe Ihnen einen ersten Überblick zu möglichen rechtlichen Schritten.
Terminsvertretung; Mandats-kooperation, Gutachten zu ausgewählten Rechtsfragen des internationalen Familienrechts

Rechtsberatung

Als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht begleite ich Menschen in Trennungssituationen außergerichtlich und gerichtlich. Ich berate zu allen Rechtsfragen auf dem Gebiet des Familienrechts und zu angrenzenden Rechtsfragen rund um den familiären Bereich. Hierzu gehören Fallgestaltungen des Erbrechts, des Betreuungsrechts, des Sozialrechts und des Jugendhilferechts. Im Bereich des Aufenthalts- und Staatsangehörigenrechts unterstütze ich Sie bei Fragen der Familienzusammenführung und Anerkennung ausländischer Urkunden.

Der Wandel der Gesellschaft und damit einhergehend veränderte Rollenvorstellungen von Mann und Frau, gelebte Geschlechterdiversität, Herausforderungen im Alltag einer Patchworkfamilie sowie die zunehmende Mobilität der Bevölkerung verlangen individuelle Lösungen. Ich erarbeite diese gemeinsam mit Ihnen: unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation, konzentriert auf das Wesentliche und mit pragmatischem Blick für die finanziellen Folgen. Eine Erstberatung ist besonders in akuten Krisen, wie einer Trennung, zu empfehlen, um einen umfassenden Überblick und (juristische) Orientierung zu erhalten.

Die Beratung kann telefonisch, per Video-Call oder persönlich in meinen Kanzleiräumen in Leipzig stattfinden. Für die Erstberatung beträgt die Gebühr in Abhängigkeit zum Umfang Ihres Anliegens maximal 190,00 EUR (zzgl. 19 % Umsatzsteuer).

Familienrecht – Vertretung

Als Fachanwältin für Familienrecht vertrete ich Sie nicht nur im Ehescheidungsverfahren, sondern erarbeite Lösungen für Vermögensauseinandersetzungen, Vereinbarung zum Umgangsrecht und zu sämtlichen Scheidungsfolgen. Ich berechne Zugewinn- und Unterhaltsansprüche, setzte diese für Sie durch und berate zu Eheverträgen, Vorsorge und Testament.

Streiten Eltern über Erziehungsfragen, den Aufenthaltsort der gemeinsamen Kinder oder den Umfang von Kontakten der Kinder zu einem Elternteil, kann im Einzelfall eine gerichtliche Klärung erforderlich sein. Ich setzte Ihre Interessen durch und habe dabei im Blick, dass Sie als Eltern trotz Trennung und verhärteten Fronten für Ihre Kinder da sein wollen.

Institutionen, wie das Jugendamt, sind Wächter des Kindeswohls. Manchmal gehen die Vorstellung über notwenige und sinnvolle Hilfen jedoch erheblich auseinander. Auch als Pflegeeltern steht man oft zwischen den Fronten und die eigene Rechtsposition wird übergangen. Ich stehe Ihnen zur Seite, prüfe Bescheide, vermittle bspw. im Rahmen von Hilfeplangesprächen und setzte Ihre Ansprüche auf staatliche Leistungen durch. Unberechtigte Forderungen, z.B. der Unterhaltsvorschusskasse, werden von mir geprüft und erfolgreich abgewendet.

Die Kosten für meine Beauftragung sind abhängig vom Einzelfall (Umfang der Tätigkeit, Komplexität des Sachverhaltes). Eine einvernehmliche Ehescheidung führen wir zum Mindestwert gem. den gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) durch. Wir prüfen, ob ggf. ein Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe gegeben ist, die Kosten des Gerichtsverfahrens also von der Staatskasse übernommen werden, oder ob im Einzelfall die Gegenseite für die Kosten aufkommen muss.

Anwältin des Kindes / Verfahrensbeistand (*/m/w)

Mit der Einführung des FamFG im Jahr 2009 wurde die rechtliche Stellung des am familienrechtlichen Verfahren beteiligten Kindes gestärkt und durch weitere Rechtsprechung des BGH ausgebaut. So ist die Bestellung eines Verfahrensbeistandes (*/m/w) durch das Gericht (§ 158 FamFG) in einem frühen Stadium vorzunehmen und als Regelfall ausgestaltet. Das Gericht setzt auch in weiteren (bspw. strafrechtlichen) Fallkonstellationen einen Verfahrensbeistand (*/m/w) oder Ergänzungspfleger (*/m/w) ein, der die Interessen des Kindes vertritt. Insbesondere in Kindschaftssachen vor dem Familiengericht steht das Wohl des Kindes im Mittelpunkt. Der Verfahrensbeistand (*/m/w) führt Gespräche mit dem nahen Umfeld des Kindes und mit beiden Elternteilen. Er erklärt dem Kind Alters gemäß, den Inhalt des Verfahrens, befragt es nach seinen Bedürfnissen und Wünschen und begleitet das Kind im Fall einer Anhörung vor Gericht. Der Verfahrensbeistand (*/m/w) versucht zwischen den Eltern zu vermitteln und eine den Bedürfnissen des Kindes entsprechende Lösung vorzuschlagen. Gegenüber dem Gericht wird zur Vorbereitung des Verhandlungstermins eine Stellungnahme abgegeben und an der Gerichtsverhandlung als Interessenvertreter*in des Kindes teilgenommen.

Die Tätigkeit des Verfahrensbeistandes (*/m/w) kann nur durch persönlichen Kontakt vor Ort sinnvoll erfüllt werden. Standortbezogen stehe ich für eine Verfahrensbeistandschaft für die Gerichtsbezirke Leipzig, Borna, Eilenburg, Grimma, Meißen, Dresden, Riesa und Döbeln zur Verfügung.

Familienrecht mit internationalem Bezug

Mein Interessenschwerpunkt liegt im Familienrecht mit internationalem Bezug. Ich biete Beratung in den Sprachen Deutsch, Spanisch, Englisch sowie Russisch an. Komplizierte juristische Formulierungen erkläre ich Ihnen in einfachen Worten. Die Korrespondenz erfolgt auf Deutsch oder Spanisch.

Zunehmend weisen Partnerschaften einen grenzüberschreitenden Bezug auf, sei es aus beruflichen Gründen, bei binationalen Ehen oder im Zuge einer Migration. Innerhalb der Europäischen Union schreitet die Vereinheitlichung des Familienrechts voran und die Kenntnis der familienrechtlichen EU-Verordnungen ist für die erfolgreiche Mandatsbearbeitung unverzichtbar. Das unter Juristen*innen verpönte „Forum-shopping“, also das Ausnutzen rechtlicher Vorteile einer anderen Rechtsordnung, bietet besonders innerhalb der Europäischen Union interessante Handlungsoptionen. Ich habe umfangreiche Erfahrungen mit der Bearbeitung von Mandanten mit grenzüberschreitenden Sachverhalten (u.a. Russland, Ukraine, Kasachstan, Spanien, Frankreich, Italien, Schweiz, Großbritannien, Mexiko, Honduras, Peru, USA aber auch Ländern wie bspw. Japan, Iran, Syrien, Libanon oder Kamerun). Meine Expertise und jahrelange Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet sowie die Freude an Beratung in anderen Sprachen sind Ihr Vorteil.

Einen Teil meiner praktischen Ausbildung (Referendariat) habe ich in Mexiko beim Zentrum der Rechte der Frau Chiapas absolviert. Darüber hinaus bin ich seit rund 20 Jahren ehrenamtlich im Verein CAREA e.V. engagiert und habe wiederholt an Projekten der Menschenrechtsarbeit in Mexiko teilgenommen.

Es bestehen Kooperationen und Kontakte zu Anwaltskanzleien in Spanien und Frankreich.

Ehescheidung

Die Ehescheidung ist ein bürokratisches Verfahren und muss in Deutschland vor dem Familiengericht erfolgen. Es besteht Anwaltszwang, d.h., dass die Person, die den Antrag auf Ehescheidung stellt, durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin vertreten sein muss. Stimmt der andere Ehegatte dem Scheidungsbegehren zu und sind keine weiteren streitigen Rechtsfolgen zu klären, muss dieser keinen eigenen Rechtsanwalt beauftragen. Sinnvoll ist jedoch immer, sich zumindest über den Ablauf des Verfahrens und die wesentlichen Scheidungsfolgen beraten zu lassen.

Bei einer einvernehmlichen Ehescheidung können sich die Ehegatten bezüglich der Verfahrenskosten verständigen und diese ggf. hälftig teilen. Im Auftrag und Einverständnis des anwaltlich vertretenen Ehegatten können Beratungsgespräche (auch) mit dem anderen Ehegatten geführt werden. Unzulässig ist es dagegen, dass beide Ehegatten im selben Verfahren nur von einem Rechtsanwalt, bzw. einer Rechtsanwältin vertreten werden (§ 43a BRAO Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen).

Ich berate und vertrete Sie im Ehescheidungsverfahren zu den gesetzlichen Mindestgebühren. Ich empfehle, ein erstes Beratungsgespräch zu Trennung und Scheidung frühzeitig in Anspruch zu nehmen. Ich kläre Sie über die rechtlichen Konsequenzen einer Trennung auf, weise auf Risiken hin und verschaffe Ihnen einen ersten Überblick zu möglichen rechtlichen Schritten. Ich prüfe mit Ihnen gemeinsam, ob akuter Regelungsbedarf in finanziellen Fragen besteht und ob ggf. mit Hilfe eines Ehevertrages oder einer Trennungsvereinbarung ein Scheidungsverfahren aufgeschoben oder gar verhindert werden kann.

Für Kolleg*innen

Ich übernehme für Sie Gerichtstermine, vertrete punktuell bei Verzicht auf Rechtsmittel oder Versorgungsausgleich, berate im Hintergrund oder erstelle Gutachten zu Fragen des internationalen Familienrechts. Die Konditionen werden individuell und in Abhängigkeit zum Umfang der Tätigkeit vereinbart. Schildern Sie uns Ihr Anliegen und Sie erhalten umgehend einen Kostenvoranschlag.

Über mich

Rechtsanwältin

Katja Barth

Rechtsanwältin
Beratung und Vertretung in familienrechtlichen Verfahren
Beratung und Vertretung in Verfahren mit Bezug zum internationalen Familienrecht und EU-Familienrecht
Beratung und Vertretung in angrenzenden Rechtsfragen zum familiären Bereich (Betreuungsrecht, Erbrecht, Sozialrecht, Jugendhilferecht, Anerkennung ausländischer Urkunden, Familienzusammenführung)
Vertretung des Kindes als Verfahrensbeiständin und Ergänzungspflegerin
Gutachten zu spezifischen Rechtfragen mit internationalem Bezug
Tätigkeit als Terminsanwalt und Korrespondenzanwalt

Kontakt

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Kanzlei Barth

Tschaikowskistrasse 33
04105 Leipzig
Mobil / Signal: 0174-603 27 39